Leistungen Fluchtpläne Referenzen Anfragen Kontakt
 

 

Gloria Feuerlöscher

neuruppin

feucom
Beikirch

gesa

HEKATRON Sicherheitssysteme

GEZE
Ihr Servicepartner in Fragen Brandsicherheit - Brandschutz seit 1991

 

 

 

 

Erarbeitung von Flucht-, Rettungs- und Feuerwehrplänen


Zur Erarbeitung von Flucht-, Rettungs- und Feuerwehrplänen werden durch interessierte Firmen und Einzelpersonen häufig Fragen gestellt. Wir sind bemüht dazu umfassende Auskunft zu geben.

1. Frage zu Vorschriften
Flucht- und Rettungspläne werden durch uns nach den Vorschriften DIN 4833-3/09-2003 und der BGV A8 erstellt.
Beide Vorgaben sind besonders für die Rettungspläne zu berücksichtigen.
Feuerwehrpläne werden nach DIN 14095 / 05-2007 mit den graphischen Symbolen für das Feuerwehrwesen der DIN 14034-6 / 11-2005 erstellt.
2. Welche Pflichtangaben müssen Flucht- und Rettungspläne enthalten?
  1. Kopfzeile; Größe der Zeile, Farbe nach RAL und Schriftgröße
  2. Angaben nach VBG A8 zum
    • Verhalten im Brandfall 
    • Verhalten im Notfall
      Diese Angaben müssen je eine Größe von 18 bis 20 cm im Quadrat haben (VBG A8)
    • Übersichtsplan der Liegenschaft mit der Darstellung wie der Sammelplatz auf kürzestem Weg erreicht werden kann. 
  3. Zeichnungskopf oder Schriftfeld im untersten rechten Teil des Flucht- und Rettungsplanes
    • Planersteller, Datum
    • Plannummer, Geschossebene
    • Revisionsvermerke
    • ggf. behördliche Bestätigung
  4. Gesamtgeschoßplan oder Teile (Brandabschnitte) eines Geschosses; Grundrissplan Mindestgröße A 3 bzw. M 1:100 entsprechend VBG A8
  5. Legende zu Zeichenerklärung
3. Welche Größe muss ein Aushang eines Flucht- und Rettungsplanes im Objekt haben?
Die Größe des Aushanges im Objekt wird bestimmt:
  1. durch die Pflichtangaben
  2. durch die im Flucht- und Rettungsplan darzustellende Gebäudegrundrisse

Unter Beachtung der Pflichtangaben:

  • Verhalten im Notfall 20 x 20 cm
  • Verhalten im Brandfall 20 x 20 cm
  • Liegenschaftsauszug 15 x 15 cm
  • Kopfzeile / Zeichnungskopf
  • Gebäudegrundriss (M1:100) ergeben sich für den Aushang der Flucht- und Rettungspläne im Objekt
  • Größen von A2 bis A1 und A0

Beispiele siehe unten.
4. Wann und wieso sind Drehungen erforderlich?
Jeder Aushang eines Flucht- und Rettungsplanes muss zum Betrachterstandort eingedreht werden.

Dadurch ergibt sich häufig die Darstellung im Hochformat oder im Querformat (Drehung 90° bzw. 180° nach rechts oder links).
5. Welche Voraussetzungen müssen für eine Auftragsrealisierung erfüllt werden?
Zur Erarbeitung von Flucht- und Rettungsplänen werden bevorzugt digitale Gebäudegrundrissdarstellungen in den Formaten DGW, DXF oder DGN verarbeitet.

Liegen nur Zeichnungen / Lichtpausen der Gebäudegrundrisse vor, werden diese mit modernsten technischen Mitteln eingelesen und digitalisiert.

Der Kunde kann die Übergabe der digitalen Datensätze beauftragen. Diese werden in den Formaten PDF, DGW, oder DXF übergeben.

6. Schlussbetrachtung
Grundsätzlich erfolgt die Erarbeitung von Flucht- und Rettungsplänen sowie Feuerwehrplänen nach einer Vorortbegehung.

Flucht- , Rettungs- und Feuerwehrpläne stellen den IST–Zustand der aktuellen Erarbeitung dar.

Flucht- und Rettungsplan
Flucht- und Rettungsplan für eine
Diakonie in Niesky
klicken für große Ansicht (PDF)
Fluchtplan und Rettungsplan
Flucht- und Rettungsplan für ein
Kellergeschoß eines Wohnhauses in Görlitz
klicken für große Ansicht (PDF)

 

Zittauer Straße 144 • 02827 Görlitz • Tel.: 0 35 81 / 85 50 03 • Fax: 0 35 81 / 85 50 05 • E-Mail: info@brandschutz-seidel.de