Für RWA-Anlagen schreibt die Sächsische Haus-Prüfverordnung (Sächs Haus Prüf VO) den Abschluss eines Wartungsvertages mit zugelassenen Fachfirmen vor.
An pneumatischen und elektrischen N RWA-Anlagen sind jährlich einmal Instandhaltungsarbeiten (Wartungsmaßnahmen) durchzuführen.
RWA-Anlagen sollen im Brandfall Menschenleben retten, materielle Werte erhalten, und Sachschäden verringern helfen. |